Allgemeines
Unsere AGB gelten, nachdem sie dem Kunden einmal zugegangen sind für alle
folgenden Geschäfte. Ergänzungen werden von uns schriftlich bekanntgegeben.
Vertragsabschluss
Vertragsabschluss Der Vertrag mit uns kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt sie schriftlich.
Ist der Auftragserteilung unser Angebot vorausgegangen, so kommt der Vertrag durch Erteilung des Auftrages zustande, ohne dass es von uns einer nochmaligen Bestätigung bedarf. Liegt weder ein Angebot von uns, noch eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, sondern lediglich die Bestellung durch den Kunden,
so gilt der Vertrag als geschlossen, sobald wir Versand- oder Auslieferungsauftrag erteilt haben.
Bei Preis und Kostenerhöhung zwischen dem
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen sofern zwischen
dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 8 Wochen liegt.
Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk
oder Lager und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein,
jedoch zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung
bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial
oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden,
soweit die Waren im kaufmännischen Verkehr veräußert werden.
Mindermengen-Zuschlag
Für Aufträge mit einem Netto-Warenwert unter 250,- Euro behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlages von 75,- Euro vor.
Lieferung
Lieferung und Versand erfolgen ab Fabrik und – auch bei
Frankolieferungen auf Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht mit der Verladung
oder – wenn Abholung vereinbart und verzögert wird – mit der Bereitstellung auf
den Empfänger über. Wir haften weder für Verluste noch für Beschädigung. Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten
des Empfängers ab. Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen
bis 10 % nicht beanstandet werden.
Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig
Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich bei Empfang auf Richtigkeit,
Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen und von Umverpackung zu befreien.
Von uns gelieferte mangelfreie Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur
nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung
zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand
abzüglich von mindestens 15 % Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen, oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren
ist ausgeschlossen.
Lieferfristen
Wir sind grundsätzlich bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten.
Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Produktions- und
betriebsbedingte Überschreitung der vereinbarten Fristen und Termine begründen
keine Ansprüche des Kunden.
Lieferverzögerungen aufgrund von Arbeitskämpfen oder unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen
usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Dies gilt ebenf. für eine nicht ausreichende Belief. m. Vormaterial.
Im Falle unseres Leistungsverzuges, oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen gilt § 326 BGB mit
der Maßgabe, dass die uns zu setzende Nachfrist wenigstens 4 Wochen betragen
muss.
Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsziele und
im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen und der darüber hinausgehende Schaden zu ersetzen.
Gewährleistung
Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel die auch bei sofortiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder
gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Mangelhafte Waren sind
in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen
zuzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt alle Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.
Bei Ware zweiter Wahl können Mängelrügen nicht geltend gemacht werden.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung / Abholung der Ware durch den Vertragspartner.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus unserer und der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe unseres Kaufpreisanspruchs zu sichern.
Bei Zahlungsrückstand oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage unseres Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die Geschäftsräume unseres Kunden zu betreten. Der Kunde stimmt schon jetzt zu.
Wir sind berechtigt, zurückgenommene Ware im ordentlichen
Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und unsere Kosten mit dem Erlös zu verrechnen.
Der Kunde verarbeitet die Vorbehaltsware nur für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind – die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache
nach dem Verhältnis des Einkaufswertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, oder in die uns abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten – dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt
die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab – auch Schadensersatzleistungen Dritter – das Vorbehaltsgut betreffend, werden an uns abgetreten; wir nehmen die Abtretungen an.
Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als Rechnungswert der sicherungsübereigneten Güter die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Wir sind auch berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen.
Retouren
Rücksendungen jeder Art bedürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vorherigen schriftlichen Ankündigung durch den Kunden und unserer Annahmebestätigung. Wir sind nicht verpflichtet, Warenrücksendungen
ohne unsere Annahmebestätigung anzunehmen. Die Berechnung von Rücknahmekosten behalten wir uns vor.
Nachbesserungen
Nachbesserungen außerhalb unserer Gewährleistung werden von uns gegen Berechnung der vereinbarten, anderenfalls der erforderlichen Kosten durchgeführt. Kosten und Gefahr des Versandes und der Rücksendung trägt der Kunde. Wir übernehmen Nachbesserungen nur nach vorheriger Vereinbarung.
Sonderregelungen
Erfüllt unser Kunde seine Vertragspflichten nicht, oder werden uns Umstände bekannt, die die von uns angenommene Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, sind wir berechtigt, unsere Sicherungsrechte geltend zu machen und alle
unsere Forderungen sofort fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von der Leistung
angemessener Sicherheit abhängig zu machen, sofern der Kunde nicht vorab zahlt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Handelsgeschäfte mit Vollkaufleuten ist Gießen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.